Positionierung des Eigenheimerverbandes Bayern e.V. - 19.07.2021
Der Eigenheimerverband Bayern hat im Wahljahr Stellung bezogen zu unterschiedlichen Themen. Bei aller Diskussion um Steuern und Abgaben muss das selbstgenutzte Wohneigentum außen vor bleiben. Deutschland hinkt beim selbstgenutzten Wohneigentum gewaltig hinterher und jeder Zugriff auf das Wohneigentum wird diese Tatsache noch verstärken.
Umlage CO2 Steuer:
Der Eigenheimerverband Deutschland e.V. sieht hier das „Verursacherprinzip“ als greifend und votiert dafür, dass die CO2 Steuer aufgrund des Verbrauchs zu 100 % beim Mieter verbleiben soll.
Vermögenssteuer:
Bei Einführung einer Vermögenssteuer muss mindestens das selbstgenutzte Wohneigentum als Bezugsgröße ausgenommen werden.
Erbschaftssteuer:
- Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner soll von der Erbschaftsteuer für selbstgenutzten Wohnraum befreit werden.
- Verdoppelung des Freibetrags für Kinder, Stiefkinder bzw. Kinder verstorbener Kinder, um somit dem Erhalt von Wohneigentum zu fördern.
- In Abhängigkeit zur Preisentwicklung soll eine Anpassung der Höhe des Steuerfreibetrags in einem 5- Jahresintervall, abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung der Immobilienpreise durchgeführt werden.
Grunderwerbssteuer:
- Einmalige Steuerbefreiung beim Erwerb eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung. Diese muss mindestens 10 Jahre fortbestehen. Die Wohnfläche der selbst genutzten Wohnung darf höchstens 200 qm betragen.
- Alternativ: Einführung eines Freibetrages für Erwerb dieser Immobilien zur Selbstnutzung. Der Freibetrag muss mindestens 700.000 Euro betragen. Der Freibetrag kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
- Als Mindestforderung sollte der Steuersatz für den Erwerb der eigengenutzten Immobilien bei Kaufpreisen bis 1 Million Euro auf 2 % bundesweit gesenkt werden.