Radon-Info des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - 19.03.2021
Das Thema Radon nimmt an Fahrt auf. Egal ob zu Hause oder am Arbeitsplatz, immer mehr Menschen informieren sich über Radon in Gebäuden. Und denken somit an den Radonschutz. Auch die Festlegung der Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland hat hierzu beigetragen. Einen Überblick über alle Radon-Vorsorgegebiete finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).
BfS: Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland
Informationen zur Festlegung des Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge als bayerisches Radon-Vorsorgegebiet gibt die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).
Erklärfilm: Arbeitsplätze in Radon-Vorsorgegebieten – Was ist zu tun?
Das LfU hat einen neuen Erklärfilm. Hier informiert Marie als Arbeitgeberin über die Pflichten an Arbeitsplätzen im Radon-Vorsorgegebiet. Denn auch in ihrem Steuerbüro muss Marie die Radonkonzentration an Arbeitsplätzen messen. Neugierig? Dann sehen Sie sich doch Maries Ergebnisse und weitere Schritte an.
Tipp: Stufenkonzept geeigneter Maßnahmen für Arbeitgeber*innen des Bundesamtes für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht mit seiner Publikation „Radon-Schutz an Arbeitsplätzen“ eine Hilfestellung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Anhand des Stufenkonzeptes können Verantwortliche entscheiden, welche Schritte für ihre Arbeitsplätze verpflichtend sind.
Unabhängig von gesetzlichen Pflichten sind auch freiwillige Messungen stets empfehlenswert. Nur so können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden.
Broschüre des BfS: Radon-Schutz an Arbeitsplätzen
Zum Nachlesen
Wo wir schon bei Radoninformationen sind: Die Publikation des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beantwortet Fragen rund ums Thema Radon. Von dem gesundheitlichen Aspekt über Radonmessungen und Radon-Schutzmaßnahmen bis hin zu rechtlichen Vorgaben.
Die Frage, ob man sich auch außerhalb eines Radon-Vorsorgegebietes mit Radon befassen sollte, wollen wir vorweg beantworten: Ja, denn Radon geht alle etwas an. Klarheit schafft in jedem Fall nur eine Messung.
Alle Fragen und Antworten finden Sie auch online.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Referat 41, Radon-Fachstelle Bayern (RFB), Strahlenschutz Süd: Gewerbe