Stellungnahme des Eigenheimerverbandes Bayern: Bayerisches Verwaltungsgericht kippt Neuregelung der Zweckentfremdungssatzung - 28.01.2021
Die SZ titelt in ihrer Ausgabe (München-Teil) vom Dienstag zu dem anschließenden Artikel: „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippt die Regelung, dass nach Abriss eines Mietshauses dort keine teuren Eigentumswohnungen entstehen dürfen. Die Begründung: Die Stadt überschreite ihre gesetzlichen Kompetenzen. Es ist ein Rückschlag für den Mieterschutz“.
Die Normenkontrollklage von „Haus und Grund“ wurde vom zuständigen Gericht zu Gunsten des Klägers entschieden und weist zum einen die Kommune München in ihre Schranken und bemängelt zum anderen, dass der Freistaat Bayern den unrechtmäßigen Treiben der Stadt München tatenlos zugesehen hat. Die SZ kommt dabei zum Fazit, dass die Entscheidung ein Rückschlag für den Mieterschutz sei.
Der Eigenheimerverband Bayern e.V. verweist jedoch auf die Tatsache, dass die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum nicht ausschließlich von Mietern geführt wird, sondern auch von denjenigen Menschen, die einen anderen Weg dahin gehen wollen. Den Weg des selbst genutzten Eigentums, in der Regel in den Ballungsräumen in Form einer Eigentumswohnung.
Um diese beiden Formen des Wohnens vergleichen zu können, muss natürlich ein sehr großer Zeitraum in der „Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ verglichen werden und dabei werden die Hauptvorteile des Wohneigentums erst am Ende des Betrachtungszeitraum deutlich erkennbar - im Prinzip suchen allerdings beide Gruppen eine Lösung zur Frage des bezahlbaren Wohnraums.
Insoweit halten wir es nach wie vor für erforderlich, dass neben den Interessen der Mieter/-innen auch die Interessen der kleinen Immobilienbesitzer/-innen (bzw. derer, die es noch werden wollen) berücksichtigt werden.
Ausschläge, die zu stark die eine oder andere Gruppe bevorteilt bzw. benachteiligt, sind wie die einseitige Belastung eines kleinen Bootes in stürmischer See: das Boot droht zu kentern und alle Insassen gehen unter. Nutznießer wären dann nur die großen Immobilienhaie, denn die könnten die Gekenterten leicht fressen.
In diesem Zusammenhang ist es durchaus erwähnenswert, dass 60 % der Mietwohnungen von so genannten Kleinvermietern (Privatpersonen, die i.d.R. ein, zwei Immobilien besitzen) vermietet werden: Also Vermieter, die ihre Mieter persönlich kennen und schätzen. Denen es wichtig ist, dass ihr Eigentum pfleglich und zum Vorteil beider genutzt wird. Das Aufrufen von astronomisch hohen Mieten ist den Kleinvermietern schon deshalb wesensfremd.
Das Sprichwort „mit Kanonen auf Spatzen schießen“ drückt seit eh und je ein diesbezüglich unnötiges und unglückliches Agieren aus. Daher ist der Richterspruch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Bezug auf die städtischen Regelungen zur Zweckentfremdung im Zusammenspiel von Mietern und Kleinvermietern zu Recht so ergangen.
Im Übrigen: Natürlich verlangen wir nicht, dass die Landeshauptstadt München jegliche Unterstützung der Mieterinnen und Mietern zu Gunsten einer Unterstützung (Förderung) der Nachfrager von selbst genutztem Wohnraum aufgibt, aber dass - wie in früheren Jahren üblich - derzeit überhaupt kein eigenes Programm zur Förderung von Wohneigentum aufgelegt ist, halten wir schlichtweg für einseitig benachteiligend. Am Markt wirkt sich dies im Ergebnis auch noch preissteigernd für Mieterinnen und Mieter aus.