Bayern geht eigenen Weg bei der Grundsteuer - 29.11.2021

Grundsteuer in BayernFoto: franz12/Adobe Stock

Die CSU-Fraktion hat mit ihrem Koalitionspartner am 23.11.2021 das neue Grundsteuergesetz für Bayern verabschiedet und ist dabei einen – von den Bundesvorgaben abweichenden – Weg gegangen. Einfach, verständlich und bürokratiearm ist das neue Gesetz, denn die Grundsteuer soll ab 2025 nur noch anhand der Fläche der Grundstücks und der Gebäude sowie der Nutzung berechnet werden. Der Wert des Grundstücks und der Gebäude darauf werden dabei nicht berücksichtigt. Anhand des sogenannten „Flächenmodells“ wird eine einfache und verständliche Neuberechnung der Grundsteuer umgesetzt – im Gegensatz zum Bundesmodell, bei dem der Wert sämtlicher Grundstücke und Immobilien alle sieben Jahre neu bewertet werden muss.

Mit dem nun für Bayern beschlossenen Flächenmodell wird es zu keiner schleichenden Steuererhöhung durch regelmäßige Neubewertungen kommen.

Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes Bayern e.V., begrüßt die Entscheidung des bayerischen Sonderwegs: „Es wurde eine einfaches und verständliches, bayerisches Gesetz zur Neuberechung der Grundsteuer geschaffen. Es kommt bei der Berechnung ausschließlich auf die Grundstück- und Geschossfläche an, der Wert des Grundstücks und der Gebäude bleibt außer Betracht. Nur wenn sich am Grundstück oder der Bebauung etwas ändert, ist eine erneute Bewertung notwendig.“

Die Steuerung der Grundsteuer liegt bei den Gemeinden, diese können den Hebesatz entsprechend anheben oder senken um die Einnahmen für die Gemeinden ungefähr wie in der Vergangenheit zu behalten. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Die bayerischen Städte und Gemeinden erzielen durch die Grundsteuer momentan rund 1,9 Milliarden Euro pro Jahr.

Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass keine Grundsteuer C in Bayern eingeführt werden wird. Dies hatte der Eigenheimerverband Bayern bei der Diskussion zur Grundsteuer stets gefordert. 

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