Gasverträge reihenweise gekündigt - 21.01.2022
Foto: by-Studio/Adobe Stock
Schlechte Nachrichten für viele Eigenheimer: Da sich einige besonders günstige Gasanbieter offenbar verkalkuliert haben und Gas nicht mehr kostendeckend auf dem Markt einkaufen können, haben sie kurzerhand die Lieferverträge mit ihren Kunden gekündigt. Wie etwa beim Anbieter gas.de (mit der Marke „Grüngas Energie“) wurde die Kündigungen zudem rückwirkend ausgesprochen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW sind die Kündigungen rechtswidrig, da sie nicht ausreichend begründet sind, schließlich trage der Anbieter das unternehmerische Risiko. Sie empfiehlt daher, Schadensersatz geltend zu machen. Es ist theoretisch auch möglich, die Rücknahme des Lieferstopps zu verlangen.
Eigenheimer, denen der Gasliefervertrag gekündigt wurde, fallen automatisch in die Grundversorgung. Diese ist in vielen Region zurzeit günstiger als die Angebote anderer Anbieter, die Sie über Vergleichsportale, wie Check 24 oder Verivox, in Erfahrung bringen können. In der Grundversorgung gibt es zwar keine lange Preisbindung, dafür aber nur eine kurze Kündigungsfrist. Viele Grundversorger verlangen allerdings von den Neukunden höhere Preise, da sie die zusätzlichen Gasmengen kurzfristig auf dem Markt einkaufen müssen. Auch hier rät die Verbraucherzentrale zu einem Widerspruch. So oder so: Es wird teurer für Gaskunden und es bleibt zu hoffen, dass die Politik der Preistreiberei der Anbieter Grenzen setzen wird. Nach Einschätzung vieler Experten sind die aktuellen Preissteigerungen in der Höhe nicht durch die gestiegenen Marktpreise zu rechtfertigen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://bit.ly/VZ-Gasstopp