Neues Gebäudeenergiegesetz ersetzt bisherige Regelungen für Energieeinsparung - 07.10.2020
Am 1. November 2020 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. In dem neuen Gesetz werden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Somit hebt das GEG diese drei bisherigen Regelungen auf. Ziel ist es „ein einheitliches, auf einander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten,an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden“ zu schaffen.
Das Bundesinnenministerium informiert auf seiner Webseite über die Änderungen für Bauherren oder Hausbesitzer.