Gegen überhitzte Wohnungsmärkte – 26.04.2023
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Der Bayerische Ministerrat hat am 25. April eine Änderung der „Gebietsbestimmungsverordnung – Bau“ beschlossen. Demnach muss die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt bis zum 31. Dezember 2025 genehmigt werden. Ziel ist es, mit der Verordnung bezahlbaren Mietwohnraum zu erhalten. Der Bund hatte zuvor den Ländern mit dem Baulandmobilisierungsgesetz die Möglichkeit gegeben, Kommunen zu bestimmen, in denen die Umwandlung genehmigungspflichtig ist.
Die Regelung soll vorerst für 50 Städte und Gemeinden in Bayern gelten und am 1. Juni in Kraft treten. Die Genehmigungspflicht gilt für Bestandsgebäude mit mindestens elf Wohnungen, Mietshäuser mit bis zu zehn Wohnungen sind von der Pflicht ausgenommen.
„Dies ist eine wichtige Maßnahme, die sich preisdämpfend auf den Mietwohnungsmarkt auswirken soll. Überhöhte Mietpreise gehen häufig mit überzogenen Immobilienpreisen einher. Überhitzte Wohnungsmärkte treffen insoweit Mieter und Nachfrager von Immobilien gleichermaßen.
Daher begrüßt der Eigenheimerverband Bayern, dass jetzt auch in Bayern vorhandene Instrumente zum Mieterschutz umgesetzt werden“, so Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes zu der neuen Verordnung.
Eine Liste der betroffenen Gemeinden finden Sie hier: https://www.stmb.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2023/56/index.php