Kürzung bei Energieberatungen

Kaum zu glauben: Nachdem es monatelang Verzögerungen bei der Auszahlung von Fördergeldern für Energieberatungen gab, wurden Anfang August die Fördersätze mit einem Vorlauf von gerade mal zwei Tagen gekürzt! Ab dem 7. August sind die Sätze von bisher 80 % auf 50 % des förderfähigen Beratungshonorars reduziert. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung wurden um die Hälfte abgesenkt.

Foto: Robert Kneschke/Adobe Stock

„Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich“, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung.

„Mit dieser kurzfristen Kürzung trägt man erneut zur massiven Verunsicherung der Eigenheimer bei. Wer glaubt, dass die Bundesregierung aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat, wird leider eines Besseren belehrt. Den Erfolg eines Programms als Grund für dessen Kürzung anzuführen, führt die klimapolitischen Ziele ad absurdum. Der Absatz von Wärmepumpen wird so weiter zurückgehen“, erklärt Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes.

Red.

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