Mehr Rechte für Verbraucher - 21.01.2022
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Seit dem 1. Dezember 2021 können Nutzer ihre Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträge schneller kündigen. Ist die anfängliche Vertragslaufzeit abgelaufen, gilt jetzt eine Kündigungsfrist von nur einem Monat. „Die neuen Regelungen ermöglichen einen schnelleren Wechsel des Anbieters“, so Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Außerdem haben Internetnutzer ein Minderungsrecht, wenn ihre tatsächliche Bandbreite regelmäßig und erheblich von der im Vertrag vereinbarten abweicht. Bei besonders großen Unterschieden gibt es sogar ein Sonderkündigungsrecht. „Dass Nutzer sich nicht auf die Angaben verlassen können und mehr als nötig zahlen sollen, ist nicht mehr tragbar“, so Halm. Weitere Infos finden Sie hier: https://bit.ly/Verbraucherzentrale_Internet