Der Landesvorstand
Die Landesvorstandsmitglieder werden in der Regel für eine Dauer von vier Jahren gewählt oder berufen. Der Landesvorstand verteilt sich auf die sechs bayerischen Bereiche wie folgt:
München-Land/Schwaben: 4 Mitglieder,
Oberpfalz/Oberfranken/Mittelfranken: 3 Mitglieder,
Berufene Mitglieder: 6 Mitglieder.