Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wer ein Haus bauen, umbauen, modernisieren oder renovieren will, ist einer Vielzahl von Haftungsrisiken ausgesetzt. Um vor diesen Haftungsrisiken geschützt zu sein, besteht im Rahmen einer Mitgliedschaft im Eigenheimerverband Bayern e.V. ohne zusätzliche Prämie auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, für Baumaßnahmen auf dem versicherten Anwesen bei Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Begrenzung der Bausumme und bei sonstigen Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 2 Millionen Euro.
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Gefahren für die Umgebung und die mit der Baustelle in Berührung kommenden Personen beginnen schon vor dem ersten Spatenstich (z.B. mit dem Einrichten der Baustelle oder dem Stapeln von Material) und reichen über die Bauausführung bis zu den Aufräumarbeiten.
Der Bauherr als Veranlasser des Bauvorhabens ist grundsätzlichverpflichtet, die von der Baustelle ausgehenden Gefahren für Dritte abzuwenden und für die nötigen Schutz- und Unterhaltungsmaßnahmen zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Dabei ist ohne Bedeutung, dass neben dem Bauherrn auch noch andere Personen, wie zum Beispiel die bauausführenden Handwerker, verkehrssicherungspflichtig sind. Dieser Umstand kann im Schadensfall allenfalls zu einer Ausgleichungspflicht zwischen den am Bau Beteiligten führen.
Führt ein Bauherr Arbeiten in eigener Regie aus, wächst sein Haftungsrisiko sogar noch erheblich, da er rechtlich gesehen zum Unternehmer wird und ihm dadurch eine erhöhte Sorgfaltspflicht obliegt. Ob der Bauherrfachkundig ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Die Bauherrhaftpflichtversicherung bietet dem Bauherrn Versicherungsschutz, wenn gegen ihn in seiner Eigenschaft als Bauherr und / oder Bauunternehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten (Nachbarn, Mieter, Passanten etc.) Schadenersatzansprüche wegen Personen- oder Sachschäden geltend gemacht werden.
Die Deckungssummen in der Bauherrenhaftpflichtversicherung betragen 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die während der gesamten Bauzeiteintretenden Schadenereignisse und endet grundsätzlich erst mit der Bauabnahme.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung besteht im Rahmen einer Mitgliedschaft automatisch, ohne dass es hierfür eines besonderen Antrages bedarf. Der Beginn der Bauarbeiten muss auch nicht gesondert angezeigt oder gemeldet werden.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist und ersetzt auch keine Unfallversicherung! Auf der Baustelle mitarbeitende Nachbarn, Freunde und Bekannte müssen aus diesem Grunde in jedem Fall bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft angemeldet werden.