Darf man Aufgetautes wieder einfrieren?

Frau am TiefkühlfachFoto: hedgehog94/Adobe Stock

Viele Tiefkühlprodukte können krankmachende Keime enthalten, die durch Einfrieren nicht abgetötet werden. Deshalb sollte man sie grundsätzlich nicht wieder einfrieren. Das gilt besonders für emp­findliche Lebensmittel. „Aufgetautes rohes Fleisch und Geflü­gel, roher Fisch und Meeresfrüchte lassen sich nur dann gefahrlos wieder einfrieren, wenn sie zuvor vollständig erhitzt und durchgegart wurden“, so Anja Schwengel-Exner von der Verbraucherzen­trale Bayern. Sogar bereits aufgetautes Speiseeis sollten Sie entsorgen.

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Speisen, die nur leicht an- oder aufgetaut sind und vor dem Verzehr gründlich erhitzt werden, können unter bestimmten Bedingun­gen wieder eingefroren werden, dazu gehören Eintöpfe oder Aufläufe. Wichtig ist, dass die Lebensmittel nicht längere Zeit bei Raumtem­peratur in der Küche standen. Auch bei Brot, Backwaren oder Butter ist ein erneutes Einfrieren in der Regel unproblematisch. 

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern

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