Darf man Aufgetautes wieder einfrieren?
Foto: hedgehog94/Adobe Stock
Viele Tiefkühlprodukte können krankmachende Keime enthalten, die durch Einfrieren nicht abgetötet werden. Deshalb sollte man sie grundsätzlich nicht wieder einfrieren. Das gilt besonders für empfindliche Lebensmittel. „Aufgetautes rohes Fleisch und Geflügel, roher Fisch und Meeresfrüchte lassen sich nur dann gefahrlos wieder einfrieren, wenn sie zuvor vollständig erhitzt und durchgegart wurden“, so Anja Schwengel-Exner von der Verbraucherzentrale Bayern. Sogar bereits aufgetautes Speiseeis sollten Sie entsorgen.
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Speisen, die nur leicht an- oder aufgetaut sind und vor dem Verzehr gründlich erhitzt werden, können unter bestimmten Bedingungen wieder eingefroren werden, dazu gehören Eintöpfe oder Aufläufe. Wichtig ist, dass die Lebensmittel nicht längere Zeit bei Raumtemperatur in der Küche standen. Auch bei Brot, Backwaren oder Butter ist ein erneutes Einfrieren in der Regel unproblematisch.